Wahl bleibt gültig

Die am 14. April durchgeführte Präsidentschaftswahl in Venezuela ist gültig. Der Oberste Gerichtshof (TSJ) in Caracas wies am Mittwoch abend (Ortszeit) alle Einsprüche gegen das vom Nationalen Wahlrat (CNE) verkündete offizielle Endergebnis zurück. Diesem zufolge hatte sich der sozialistische Kandidat Nicolás Maduro mit 50,61 Prozent der Stimmen gegen den Oppositionsvertreter Henrique Capriles Radonski durchgesetzt, der auf 49,12 Prozent gekommen war. Eine daraufhin von den Regierungsgegnern beantragte Überprüfung der Ergebnisse durch den CNE ergab keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten.

 

Vor dem TSJ waren daraufhin mehrere Klagen eingereicht worden, durch die eine Annullierung der Wahl erreicht werden sollte. Beobachter hatten die Erfolgschancen dieser Verfahren von Anfang an als gering eingeschätzt, unter anderem, weil die Beschwerden nur sehr unkonkrete Vorwürfe enthielten. Diese Einschätzung teilte nun Gerichtspräsidentin Gladys Gutiérrez. Die gesetzlichen Bestimmungen sähen vor, daß Einwände gegen Wahlergebnisse detailliert begründet werden müßten. Diese Belege seien in den Klageschriften jedoch praktisch nicht vorhanden gewesen. Es sei keine Unregelmäßigkeit angeführt worden, die eine Differenz zu dem von der Wahlbehörde ermittelten Ergebnis verursacht hätte. Somit seien keine Beweise geliefert worden, daß das vom CNE verkündete Resultat nicht den Willen der Wähler widergespiegelt habe.

Zugleich kritisiert Gutiérrez Äußerungen einiger der Kläger, die die Unabhängigkeit des Obersten Gerichtshofs angezweifelt hatten. Damit sei »die demokratische Debatte trivialisiert« worden, warnte die Juristin. Zudem sei deutlich geworden, daß die Gerichte nicht angerufen worden seien, um einen Streitfall zu lösen, »sondern um den Schiedsrichter zu beschuldigen, weil er sich nicht ihren Vorgaben und ihrem Willen unterworfen« habe.

Nach Bekanntwerden des Urteilsspruchs kündigte die Opposition an, nun »internationale Instanzen« anrufen zu wollen. Bei einer Pressekonferenz des »Tisches der demokratischen Einheit« (MUD) erklärte deren Sprecher Ramón José Medina unter anderem, man werde sich an die UN-Menschenrechtskommission wenden. Diese existierte von 1946 bis zu ihrer Auflösung 2006, als sie durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen abgelöst wurde.

Erschienen am 9. August 2013 in der Tageszeitung junge Welt