Schreibt an Gerardo! „Miami 5“ weiter isoliert

Für die fünf in US-amerikanischen Gefängnissen inhaftierten Kubaner, die in antikubanische Terrorgruppen eingeschleust worden waren, um Anschläge auf der Insel zu verhindern, zeichnet sich auch bald elf Jahre nach ihrer Verhaftung keine Verbesserung ihrer Situation ab. Erst vor wenigen Tagen haben die US-Behörden der Ehefrau von Gerardo Hernández, einem der fünf Gefangenen, erneut ein Einreisevisum in die USA und damit die Möglichkeit zu einem Besuch bei ihrem Mann verboten. In der offiziellen Begründung für die Visaverweigerung erklärt das State Department in Washington, dass Adriana Pérez eine "Bedrohung der Stabilität und der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten" darstelle. Nur ein einziges Mal, 2002, hatte sie ein Visum erhalten, wurde aber bei ihrer Ankunft in den USA festgenommen und elf Stunden später abgeschoben, sodass sie ihren Gatten seit nunmehr elf Jahren nicht mehr besuchen konnte.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bewertet diese Haltung der nordamerikanischen Behörden als "unnötige zusätzliche Bestrafung" und als eine Verletzung der internationalen Standards zur humanen Behandlung von Gefangenen. Deshalb bittet die Organisation darum, Gerardo Hernández Grüße in das Gefängnis zu senden, wodurch auch die US-Behörden unter Druck gesetzt werden sollen.

Die fünf Kubaner waren 1998 verhaftet worden, nachdem Havanna den US-amerikanischen Behörden Dokumente übergeben hatte, mit denen die gegen Kuba gerichteten Aktivitäten der in Miami beheimateten Organisationen der extremen Rechten belegt wurden. Statt gegen diese Terrorgruppen vorzugehen, nutzten die Behörden die Dokumente jedoch, um die "undichten Stellen" in diesen Organisationen ausfindig zu machen. Dieser Fahndung fielen die fünf Kubaner zum Opfer, die 2001 in Miami zu langen Haftstrafen zwischen 15 Jahren und zweimal lebenslänglich plus 15 Jahre verurteilt wurden. In Kuba werden diese Männer als Helden verehrt, die Anschläge auf der Insel verhindert haben.

Im Juni lehnte der Supreme Court, der Oberste Gerichtshof der USA, eine Überprüfung gegen die fünf Männer gefällten Urteile ohne Begründung ab. Bereits im vergangenen Jahr hat jedoch ein Berufungsgericht in Atlanta das gegen drei der fünf Kubaner verhängte Strafmaß aufgehoben und nach Miami zurückverwiesen. Die Anwälte wollen dort nun erreichen, dass die gegen Ramón Labañino, Antonio Guerrero und Fernando González verhängten Strafen deutlich reduziert werden und vor allem "Lebenslänglich" vom Tisch kommt.

Gerardo Hernández muss hingegen auf ein nachträgliches Gerichtsverfahren hoffen, das die Anwälte ebenfalls betreiben. Für René González zeichnet sich dagegen allmählich ein Ende der langen Haft ab. Da er mit 15 Jahren zu der geringsten Haftstrafe der fünf verurteilt wurde, steht mit dem 11. Oktober 2011 sein offizielles Haftentlassungsdatum fest. "Zur Zeit freut sich René darauf, nach Hause zu seiner Frau und seinen Kindern zu kommen. Er hat seine Frau seit 2000 nicht mehr gesehen", sagte sein Anwalt Phil Horowitz im Gespräch mit dem kubanischen Rundfunk.

Ganz ausschließen wollen die Verteidiger aber auch einen anderen Ausweg nicht. "Uns ist bewusst, dass unter den Angelegenheiten, die zwischen den Regierungen diskutiert werden, der Fall der Fünf sein wird", sagt Goldstein mit Blick auf eine mögliche Normalisierung der Beziehungen zwischen Washington und Havanna. So haben beide Seiten am 14. Juli die 2003 durch die damalige Bush-Administration abgebrochenen Gespräche über Migrationsfragen wieder aufgenommen.

Erschienen am 24. Juli 2009 in der Wochenzeitung UZ – Unsere Zeit