Gespräch mit Omer Shatz: »Im zentralen Mittelmeer sind 18.000 Menschen gestorben«

[tds_info]Omer Shatz ist ein israelischer Rechtsanwalt, Dozent für Völkerrecht an den Hochschulen Science Po Paris und Science Po in Bordeaux und hat die EU wegen ihrer Flüchtlingspolitik vor dem Internationalen Strafgerichtshof verklagt[/tds_info]

Sie haben im Juni beim Internationalen Strafgerichtshof, IStGH, Klage gegen die Europäische Union wegen ihrer Flüchtlingspolitik eingereicht, die Sie als verbrecherisch bewerten. Wie waren die Reaktionen darauf?

Der IStGH hat den Eingang der Klageschrift bestätigt, und wir warten nun auf den Dezember, um zu sehen, ob unsere Klage im Jahresbericht des Gerichtshofs erscheint. Er ist aber nicht verpflichtet, den Fall dort aufzunehmen. Die Chefanklägerin, Fatou Bom Bensouda kann selbst darüber entscheiden, ob Ermittlungen aufgenommen oder eingestellt werden. Und sie kann im Bericht mitteilen, dass sie an einem Fall arbeitet – oder auch an ihm arbeiten, ohne das mitzuteilen. Es gibt bereits Ermittlungen zur Lage in Libyen, und es ist ihre Entscheidung, ob sie nur gegen libysche Akteure ermittelt oder diese Untersuchungen auch auf Verantwortliche aus der EU ausweitet.

Es hat auch eine offizielle Reaktion der EU-Kommission gegeben, ebenso vom spanischen und französischen Außenministerium. Alle weisen die Vorwürfe zurück. Ansonsten gab es viele Diskussionen, wir wurden in das EU-Parlament nach Brüssel eingeladen, ebenso in den Bundestag nach Berlin und in verschiedene Universitäten.

Der IStGH untersucht nur die Verantwortung von Einzelpersonen, nicht von Staaten oder internationalen Bündnissen. Welche Namen haben Sie in Ihrer Klageschrift genannt?

Es ist richtig, dass der Strafgerichtshof nur gegen Individuen ermittelt. Aber damit das geschieht, muss man belegen, dass diese Personen ihre Taten als Teil der Politik eines Staates oder einer Organisation begangen haben. Wenn jemand einen anderen Menschen ermordet, dann ist das ein Mordfall, der vor ordentlichen Gerichten verhandelt wird. Wenn dieser Mord aber Bestandteil des Vorgehens eines Staates oder einer Organisation ist – in unserem Fall der EU –, dann ist der IStGH zuständig.

Wir können von drei Ebenen persönlicher Verantwortung sprechen. Auf der obersten Ebene steht Marco Minniti, der frühere italienische Innenminister. Er ist der Architekt des Umleitens der Migrationsbewegungen aus Afrika nach Libyen und Unterzeichner des entsprechenden Abkommens. Er gehört übrigens zur Demokratischen Partei, wir reden also nicht von seinem Nachfolger Matteo Salvini. Auf der EU-Ebene haben wir außerdem Kommissarin Cecilia Malmström, die 2010 bis 2014 für Innenpolitik und damit für den Wechsel von der Seenotrettungsmission »Mare Nostrum« zur Grenzsicherungskampagne »Operation Triton« zuständig war. Ebenso nennen wir den ehemaligen Direktor der Grenzschutzbehörde Frontex, Klaus Rösler, und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker.

Dann kommen wir zur mittleren Ebene, der bürokratischen Verwaltung mit den verschiedenen Agenturen und ihren Beamten. Und die dritte und unterste sind dann die libyschen Vollstrecker, etwa die sogenannte Libysche Küstenwache. Mit dieser untersten Ebene befasst sich die Chefanklägerin bereits, aber wir wollen, dass sie sich auch um die höhergestellten Verantwortlichen kümmert. Diese haben offiziell eingeräumt, dass es ein schwerer strategischer Fehler gewesen sei, die Seenotrettungsmission »Mare Nostrum« einzustellen, und dass dieser Fehler Menschenleben gekostet hat. Wir beweisen aber, dass sie das vorher und hinterher gewusst haben. Wenn du die Folgen deiner Taten erkennst, aber sie fortsetzt, dann macht das den kriminellen Charakter der Taten aus. Das gilt auch in bezug auf Libyen: Wenn du nicht gewusst hast, dass du einen Fehler machst, dann ist das eine Tragödie. Wenn du das jetzt aber weißt, warum hörst du dann nicht auf damit?

Wir haben einen Fall, der schwerwiegender ist als alle anderen, die bisher vor dem IStGH verhandelt wurden. Zwischen 2014 und heute sind im zentralen Mittelmeer 18.000 Menschen gestorben. Welchen anderen Fall hat der Strafgerichtshof bisher verhandelt, in dem es um 18.000 Menschenleben geht? 50.000 Menschen sind zwischen 2016 und heute gewaltsam zurück nach Libyen gebracht worden, also an den Ort, von dem sie gerade entkommen waren. Weder Al-Qaida noch der IS noch Omar Al-Baschir wären in der Lage gewesen, so etwas auszuführen. Die einzige Struktur, die eine solche Todes- und Abwehrmaschinerie errichten konnte, ist der EU-Apparat.

Glauben Sie wirklich, dass die Chefanklägerin Ermittlungen gegen die EU aufnimmt?

Es gibt keinen rechtlichen Grund, warum sie das nicht tun sollte. Es gibt nichts, was sie davon abhalten könnte, auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass sie morgen Angela Merkel und Emmanuel Macron vorladen wird.

Dem Strafgerichtshof wird insbesondere von afrikanischen Staaten vorgeworfen, rassistisch zu agieren, weil bisher praktisch nur Afrikaner angeklagt wurden. Was glauben Sie, wie das von Ihnen angestoßene Verfahren auf diesem Kontinent aufgenommen wird?

Ich hoffe, dass die Afrikanische Union, AU, eine aktivere Rolle einnimmt. Der IStGH existiert seit fast 20 Jahren, und es gab bisher erst zwei oder drei endgültige Urteile, und zwar gegen Warlords, die hier 20 Menschen umgebracht oder dort Verbrechen begangen haben. Aber das ist doch nicht das, wofür der IStGH gegründet worden ist! Wenn der IStGH also nicht zumindest den Anschein erweckt, Ermittlungen gegen die EU zu führen, dann wird es schwierig.

Nach den CNN-Berichten von 2017 über die Existenz von Sklavenmärkten in Libyen hat der damalige AU-Vorsitzende Alpha Condé verlangt, die Täter und ihre Komplizen zu identifizieren und vor Gericht zu bringen. Und Macron hat in diesem Zusammenhang von Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesprochen. Aber Libyen ist ein gescheiterter Staat und hat keine Regierung. Die EU kann deshalb dieses Land nicht darum bitten, Flüchtlinge festzusetzen. Die Flüchtlinge leben unter Bedingungen, für die die EU verantwortlich ist.

Denken Sie, dass der Strafgerichtshof unabhängig genug ist, um solche Ermittlungen aufzunehmen? Er hängt schließlich nicht unwesentlich von der Finanzierung durch EU-Staaten ab.

Ich hoffe es, und dieses Verfahren wird eine Probe aufs Exempel dafür sein.

Erschienen am 2. Oktober 2019 in der Tageszeitung junge Welt