Erster Erfolg für G-7-Gegner

Die Gegner des am Wochenende auf Schloss Elmau in Bayern stattfindenden G-7-Gipfels haben einen ersten Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht München hob am Dienstag das Verbot eines Protestcamps auf einer Wiese in Garmisch-Partenkirchen auf. Es sei nicht gerechtfertigt, das Zeltlager komplett zu untersagen, so die Richter.

Mit einer Entscheidung über das praktische Verbot des Sternmarsches am Sonntag rechnet das Aktionsbündnis »Stop G7 Elmau« erst für Donnerstag. Dirk Asche, einer der Rechtsanwälte der G-7-Gegner, äußerte bei einer Pressekonferenz in München die Vermutung, dass mit der späten Zustellung der Auflagenbescheide durch das Landratsamt gezielt der juristische Weg verhindert werden sollte. Es werde schwer sein, bis Sonntag durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht eine Aufhebung der Verbote durchzusetzen. Zudem wollte Asche nicht ausschließen, dass im Vorfeld der Aktionen »Agents provocateurs« eingesetzt werden könnten, die Gewalt vom Zaun brechen, um so die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu beeinflussen. Genau das sei 2007 in Heiligendamm geschehen, als die obersten Richter einen Eilantrag der Demonstrationsanmelder gegen die dort eingerichtete »Sicherheitszone« wegen vorheriger Krawalle abgelehnt hatten.
jW am Kiosk

Auch ohne den Umweg über die Gerichte genehmigte das zuständige Landratsamt am Dienstag zwei Dauerkundgebungen. Wie der Lokalsender Radio Oberland berichtete, sollen diese am Wittelsbacher Parkplatz in Garmisch-Partenkirchen und am Karwendelbad-Parkplatz in Mittenwald stattfinden dürfen. Die Großdemonstration am Samstag in Garmisch-Partenkirchen wurde einem Bericht des Bayerischen Rundfunks zufolge nur unter Auflagen genehmigt. So dürfen nicht mehr als 10.000 Menschen am 6. Juni gegen die »G7« demonstrieren, der Einsatz von Lautsprechern und Megaphonen wird eingeschränkt.

Erschienen am 3. Juni 2015 in der Tageszeitung junge Welt