Verfassungsänderung beantragt

In Venezuela haben 146 der 167 Abgeordneten der Nationalversammlung am Dienstag offiziell eine Änderung des Artikels 230 der Verfassung beantragt. Dadurch soll eine erneute Kandidatur des Präsidenten Hugo Chávez bei der nächsten Präsidentschaftswahl 2011 ermöglicht werden, die nach der gegenwärtig gültigen Formulierung der Verfassung ausgeschlossen wäre. Aus der gegenwärtigen Formulierung »Die Amtszeit des Präsidenten oder der Präsidentin beträgt sechs Jahre. Der Präsident oder die Präsidentin der Republik kann unmittelbar und ein einziges Mal für eine neue Amtszeit wiedergewählt werden« sollen die Worte »unmittelbar und ein einziges Mal für eine neue Amtszeit« gestrichen werden.

Für die Einreichung des Antrages wären die Unterschriften von einem Drittel der Abgeordneten ausreichend gewesen. Nur die Abgeordneten der rechts-sozialdemokratischen »Podemos«, die bis Mitte des vergangenen Jahres selbst der revolutionären Bewegung angehört hatten, stellten sich offen gegen die Verfassungsänderung, während der Partei »Vaterland für alle« (PPT) der Antrag nicht weit genug geht. Sie fordert, die Möglichkeit wiederholter Kandidaturen für alle durch Wahlen vergebenen Ämter zuzulassen, also zum Beispiel auch für die Parlamentsabgeordneten und die Gouverneure der Bundesstaaten. Die Kommunistische Partei Venezuelas (PCV) teilt zwar diese Forderung, unterstützt aber trotzdem vorbehaltlos die nun angestrebte Verfassungsänderung. »Wir sind zwar der Meinung, daß nur das Volk – und nicht ein Gesetz – darüber entscheiden sollte, ob jemand für ein Amt vorgeschlagen wird, aber das ist für uns ein anderes Thema.«

Für die Annahme des Antrages ist nun die Mehrheit der Abgeordneten notwendig, die bereits durch die Zahl der Unterschriften erreicht ist. Trotzdem soll der offizielle Weg der Beschlußfassung eingehalten werden, um Einsprüchen keine Chance zu geben. Die erste Lesung des Antrages findet deshalb am 18. Dezember in einer Sondersitzung der Nationalversammlung statt, kündigte Parlamentspräsidentin Cilia Flores an. Über das Datum der zweiten und abschließenden Lesung machte sie keine Angaben, ihr Parlamentskollege Carlos Escarrá nannte jedoch den 5. Januar als mögliches Datum. Da die oberste Wahlbehörde des Landes, der Nationale Wahlrat (CNE), innerhalb von 30 Tagen nach dem Beschluß die notwendige Volksabstimmung durchführen muß, könnte die Abstimmung dann im Februar stattfinden. Das stößt aber auf den Protest der Wahlbehörde. CNE-Direktor Humberto Castillo erinnerte daran, daß nach den Regionalwahlen vom 23. November die Abstimmungsmaschinen mit Blick auf mögliche Wahlanfechtungen 45 Tage lang nicht verändert werden dürfen. Danach müßten die Maschinen kontrolliert und eventuell repariert, die für das Referendum notwendigen Programme eingespielt und sie im ganzen Land verteilt werden. Deshalb sei das Referendum frühestens Anfang März durchführbar.

Präsident Hugo Chávez nutzte die beginnende Kampagne, um die im Vorfeld der Regionalwahlen vom 23. November aufgetretenen Risse im Lager der revolutionären Bewegung zu kitten. Im Stadttheater von Caracas begrüßte er, daß die PCV ebenso wie die kleine »Venezolanische Volkseinheit« (UPV) den Antrag zur Verfassungsänderung unterzeichnet haben, die entscheidend für die weitere Entwicklung der Revolution sei. Zugleich warnte er die PPT, nicht länger »das Spiel der Opposition« zu betreiben.

Am Donnerstag begann im ganzen Land offiziell eine große Unterschriftensammlung, mit der die Verfassungsänderung unterstützt werden soll.

Ursprünglich hatte die Vereinte Sozialistische Partei Venezuelas (PSUV) geplant, die Verfassungsänderung durch eine Volksinitiative auf den Weg zu bringen, für die 2,5 Millionen Unterschriften notwendig gewesen wären. Da Chávez und die PSUV die Verfassungsänderung aber schnell umsetzen wollen, entschieden sie sich für den parlamentarischen Weg. Durch die damit nur symbolisch wichtigen Unterschriften soll aber die Unterstützung aus dem Volk für die Regierung demonstriert werden.

Erschienen am 13. Dezember 2008 in der Tageszeitung junge Welt