»Am siebten Tage sollst du ruhen«

Johann Wolfgang von Goethe lässt seinen Faust zu Beginn des Stücks mit der Bibel hadern: »Geschrieben steht: ›Im Anfang war das Wort!‹ / Hier stock’ ich schon! Wer hilft mir weiter fort? (…) Mir hilft der Geist! Auf einmal seh’ ich Rat / Und schreib’ getrost: Im Anfang war die Tat!«¹ Natürlich stand am Anfang die Arbeit. Friedrich Engels wies darauf hin, dass sogar das »Wort« selbst, die menschliche Sprache, ein Ergebnis der Arbeit war: »Andrerseits trug die Ausbildung der Arbeit notwendig dazu bei, die Gesellschaftsglieder näher aneinanderzuschließen, indem sie die Fälle gegenseitiger Unterstützung, gemeinsamen Zusammenwirkens vermehrte und das Bewusstsein von der Nützlichkeit dieses Zusammenwirkens für jeden einzelnen klärte. Kurz, die werdenden Menschen kamen dahin, dass sie einander etwas zu sagen hatten. Das Bedürfnis schuf sich sein Organ: (…) die Organe des Mundes lernten allmählich einen artikulierten Buchstaben nach dem andern aussprechen.«²

Auch in der Bibel geht es allerdings nicht nur um Gesprochenes, wenn vom »Wort« die Rede ist. Es ist immer auch ein wirkendes, schaffendes Wort: »Und Gott sprach: Es werde Licht! Und es ward Licht«.³ Schon im Alten Testament geht es aber auch darum, dass auf eine Zeit der Arbeit eine Zeit der Erholung folgen muss: »Sechs Tage sollst du deine Arbeit tun; aber am siebenten Tage sollst du ruhen.«⁴ Dem würden auch Goethe und Engels wohl nicht widersprechen.
Das Gebot der Sonntagsruhe hat eine lange Tradition, insbesondere in christlich geprägten Ländern. Doch umkämpft war der freie Sonntag schon immer. 1888 konstatierte August Bebel zum Beispiel: »Die zunehmende Verschärfung des Konkurrenzkampfes der Unternehmerklasse unter sich, und namentlich seitdem die deutsche Industrie in erheblichem und stets wachsendem Umfange für den Export produziert, lässt einer großen Zahl von Unternehmern die Ausdehnung der Arbeitszeit auf die Nächte und die Sonn- und Festtage als das geeignetste Mittel erscheinen, den Konkurrenzkampf um so leichter zu bestehen.«⁵

Erst im Gefolge der Novemberrevolution vor 100 Jahren wurde in Deutschland der Sonntag in Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung festgeschrieben: »Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.« Diese Bestimmung wurde ausdrücklich in das Grundgesetz der Bundesrepublik übernommen und gilt bis heute.

Ringen um die freie Zeit

August Bebels Feststellung über die Angriffe auf den arbeitsfreien Sonntag könnte jedoch im Prinzip auch von heute sein, denn im Kampf um die Arbeitszeiten ist die Gewerkschaftsbewegung seit mehreren Jahrzehnten in der Defensive. Obwohl in der Bundesrepublik in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts unter anderem der arbeitsfreie Sonnabend für viele Beschäftigte erkämpft werden konnte, muss rund ein Drittel von ihnen regelmäßig auch am Wochenende arbeiten – nicht nur in lebensnotwendigen Bereichen wie Krankenhäusern, bei der Feuerwehr oder auch in Kultureinrichtungen. In ganzen Industriezweigen ist Sonntagsarbeit inzwischen (wieder) Normalität, weil, so die Begründung, dies den Erfordernissen des Weltmarkts entspreche. Im Maschinen- und Fahrzeugbau zum Beispiel arbeiten 26 Prozent »oft« oder sehr »häufig« am Wochenende.⁶

Das Bewusstsein für diesen »langwierigen, mehr oder minder versteckten Bürgerkrieg zwischen der Kapitalistenklasse und der Arbeiterklasse«⁷, wie Karl Marx den Kampf um die Arbeitszeiten im »Kapital« nannte, ist bis in Gewerkschaften und linke Parteien hinein vielfach verlorengegangen. Selbst die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung »bei vollem Lohnausgleich« – wie sie beim Kampf um die 35-Stunden-Woche in den 1980er Jahren noch selbstverständlich war – wurde inzwischen weitgehend aufgegeben. Hintergrund ist, dass die Verkürzung der Wochenarbeitszeit damals nur gegen das Zugeständnis einer weitgehenden Flexibilisierung der Arbeitszeiten durchgesetzt werden konnte. »Die zunehmende Entkopplung von Arbeits- und Maschinenlaufzeiten führte (…) zu vermehrter Schichtarbeit (…) Die Wochenarbeitszeitverkürzung verlor auf diese Weise viel von der Attraktivität, die sie Anfang der achtziger Jahre hatte.«⁸

Entsprechend erklärte der Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann, im Jahr 2016 gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung, es gehe »schon lange nicht mehr um die weitere kollektive wöchentliche Arbeitszeitverkürzung. Statt dessen wollen wir den unterschiedlichen Lebenslagen der Menschen gerecht werden (…) Mehr Selbstbestimmung und Flexibilität für die Beschäftigten sind unser Ziel.«⁹ So zeigt sich die IG Metall stolz darauf, 2018 in der Metall- und Elektroindustrie tarifvertraglich eine »verkürzte Vollzeit« durchgesetzt zu haben. Beschäftigte haben demnach das Recht, ihre Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden in der Woche zu reduzieren – allerdings bei entsprechend geringeren Bezügen.¹⁰

An der Auseinandersetzung um die Arbeitszeiten und speziell den freien Sonntag entscheidet sich jedoch auch, ob der Zugriff der Konzerne auf die Lebensgestaltung der Menschen noch weiter entgrenzt wird oder ob es der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung gelingt, spürbare Verbesserungen mit und für die lohnabhängig Beschäftigten zu erreichen. Das zeigt sich beispielhaft an der Entwicklung im Einzelhandel. Unter der »rot-grünen« Bundesregierung wurde die Regelung der Ladenöffnungszeiten 2006 den Bundesländern übertragen. Mit Ausnahme von Bayern und dem Saarland, wo die Geschäfte nach wie vor um 20 Uhr schließen, haben alle Bundesländer diese Steilvorlage genutzt, um die Ladenöffnungszeiten auszudehnen. Auch der Sonntag wurde dabei nicht ausgespart. So gibt es in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern »Bäderregelungen«, die in als touristisch definierten Regionen de facto Rund-um-die-Uhr-Öffnungen ermöglichen. Fast überall dürfen die Läden außerdem öffnen, wenn ein »Anlass« vorliegt, etwa ein Volksfest oder eine Messe. Allerdings sind davon reine Alibiveranstaltungen ausgenommen, wie u. a. das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2020 feststellte. Danach müssen Veranstaltungen, mit denen eine Ladenöffnung begründet wird, »nach Charakter, Größe und Zuschnitt ein hinreichendes Gewicht haben, um den öffentlichen Charakter des Tages prägen und eine Ausnahme von der verfassungsrechtlichen Regel der Sonn- und Feiertagsruhe rechtfertigen zu können«.¹¹

Weil vor allem die Gewerkschaft Verdi immer wieder gegen die rechtswidrige Genehmigung von Sonntagsöffnungen vorgeht, verlangen die Unternehmer von Regierungen und Parlamenten, die Gesetze ihren Interessen anzupassen. So fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) »rechtssichere Lösungen für gelegentliche, aber verlässliche Sonntagsöffnungen«.¹² Tatsächlich geht es natürlich nicht nur um »gelegentliche« Sonntagsöffnungen oder um zeitlich befristete Sonderregelungen wegen Corona, wie es etwa der FDP-Fraktionsvorsitzende im Landtag von Baden-Württemberg, Hans-Ulrich Rülke, in einem Artikel auf dem HDE-Blog (!) versichert. Dort schreibt er, es gehe »keineswegs um eine generelle Abschaffung des Sonntagsschutzes und eine völlige Freigabe der Ladenschlusszeiten«. Aber natürlich könne »ab dem Jahr 2022, wenn die Coronapandemie hoffentlich erfolgreich überwunden ist, (…) wieder zu den bisherigen Regelungen zurückgekehrt werden«.¹³

Schrittweise Deregulierung

Solche Beschwichtigungen hören die Beschäftigten im Handel seit Jahrzehnten. Ab 1957 war es den Geschäften erlaubt, einmal im Monat am Sonnabend bis 18 Uhr statt wie sonst bis 14 Uhr zu öffnen. 1989 wurde dann der »lange Donnerstag« eingeführt, in den Läden durften die Kundinnen und Kunden nun bis 20.30 Uhr – statt wie an anderen Werktagen bis 18.30 Uhr – bedient werden. Bei den Beschäftigten etablierte sich dafür der Begriff »Schlado« – scheiß langer Donnerstag. Bereits der damalige Bremer Wirtschaftssenator Uwe Beckmeyer (SPD) bestätigte, dass der »Dienstleistungsabend« nur ein erster Schritt sei, das Ladenschlussgesetz aufzuweichen.¹⁴ Ab dem 1. November 1996 durften die Geschäfte dann von Montag bis Freitag immer bis 20.00 Uhr öffnen, ab 2003 dann auch am Sonnabend. Zahlreiche SPD-Bundestagsabgeordnete warnten davor, dass das Aufweichen des Ladenschlussgesetzes dessen Schutzfunktion für die Beschäftigten untergrabe und es auch keinen Beleg für das Argument gebe, dass längere Ladenöffnungszeiten zu mehr Beschäftigung führten.¹⁵

Sowohl damals als auch drei Jahre später, als das Gesetz de facto fast vollständig abgeschafft wurde, war es vor allem der zu jener Zeit amtierende SPD-Fraktionsvorsitzende Franz Müntefering, der Kritiker im eigenen politischen Lager auf Linie brachte. Den Unternehmerverbänden des Handels ihrerseits ging das Vorgehen der Regierung schon damals nicht weit genug, weil auch die Sonntagsöffnungen den Bundesländern überlassen wurden – sie verlangten von der Regierung einen Freibrief.¹⁶ Davor allerdings schreckte die Bundesregierung zurück, denn immerhin steht der Sonntag unter dem Schutz des Grundgesetzes, Artikel 140. Der stellt fest, dass eine entsprechende Regelung der deutschen Verfassung von 1919 (»Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.«) nach wie vor Gültigkeit besitzt.¹⁷ Diesen Schutz hat auch das Bundesverfassungsgericht bekräftigt, als es 2009 das Berliner Ladenöffnungsgesetz wegen zu weitgehender Ausnahmegenehmigungen an den Adventssonntagen für teilweise verfassungswidrig erklärte.¹⁸

In diesem Sinne urteilte Ende Januar auch das Bundesverwaltungsgericht, als es letztinstanzlich entschied, dass die Genehmigung von Sonntagsarbeit beim Onlinehändler Amazon rechtswidrig war. Die Richter stellten fest, dass Sonntagsarbeit zur Abwendung eines »unverhältnismäßigen Schadens« nur in einer vorübergehenden Sondersituation bewilligt werden dürfe, die das betreffende Unternehmen nicht selbst zu verantworten habe. Die erhöhte Zahl von Bestellungen im Weihnachtsgeschäft, die der Konzern durch seine Angebote selbst verursacht, gehören nicht dazu.¹⁹ Im November hob auch das Oberverwaltungsgericht in Münster Teile der Coronaschutzverordnung des Landes NRW auf, weil die Genehmigung von fünf verkaufsoffenen Sonntagen im Advent verfassungswidrig war.²⁰

Dominoeffekt

Solche und andere juristischen Erfolge machen Mut. Langfristig wird die Auseinandersetzung jedoch auf der wirtschaftlichen und politischen Ebene entschieden werden. Tatsache ist längst, dass die von Regierungen und Lobbyisten versprochenen positiven Effekte der immer längeren Öffnungszeiten ausgeblieben sind. So sind durch sie keine neuen Arbeitsplätze im Einzelhandel entstanden, vielmehr gibt es immer weniger Vollzeitstellen. Im Jahr 1994, vor der Freigabe der Ladenöffnungszeiten, lag der Anteil der Vollzeitbeschäftigten im Einzelhandel noch bei über 50 Prozent, heute sind es nur noch 36,8 Prozent.²¹ Sonntagsöffnungen verschieben nur die Umsätze von den Tagen unter der Woche auf den Sonntag. In den 80er Jahren hatten das sogar die Unternehmer noch verstanden. Der damalige Geschäftsführer des Handelsverbandes Nordwest, Wolfgang Brakhane, wurde schon im Zusammenhang mit der Einführung des »Schlado« mit den Worten zitiert, er verspreche sich davon keinen großen Vorteil. Die Kaufkraft steige ja nicht durch die veränderten Öffnungszeiten, und selbst bei 38 Stunden Arbeitszeit habe jeder Beschäftigte hinreichend Zeit für Einkäufe.²²

Wenn allerdings die Geschäfte auch noch am Sonntag und unter der Woche praktisch rund um die Uhr geöffnet haben, kann das Unternehmern anderer Branchen dazu dienen, die Arbeitszeiten der Beschäftigten noch weiter auszudehnen – denn diese brauchen den Feierabend ja nicht mehr, um noch einkaufen gehen zu können. Wie das funktioniert, demonstriert ein Offenbacher Lieferdienst für Büromöbel. Er begründet auf seiner Homepage ausgerechnet mit dem Schutz des Sonntags, warum das Unternehmen an diesem Tag arbeitet: »Wenn wir von Hain sonntags ranklotzen, ergonomische Büroeinrichtungen ausliefern, aufbauen und noch die gewünschte IT-Landschaft installieren, damit der Kunde und seine Mitarbeiter das Wochenende genießen können, um dann am Montag sofort loszulegen, ist das sicher nicht normal, sondern höchste Kundenorientierung. Die Hain-Mitarbeiter gehen frisch ans Werk, freuen sich über das Lob des Kunden und ihren Sonntagszuschlag.«²³ Doch umgekehrt wird ein Schuh daraus: Weil die Beschäftigten von Hain am Sonntag arbeiten, ersparen sie den Kunden – im Normalfall anderen Unternehmen – wegen der Lieferung von Büromöbeln unter der Woche Arbeitsunterbrechungen in Kauf nehmen zu müssen. So führt die »freiwillige« Mehrarbeit der einen zu erzwungener Mehrarbeit der anderen.

Lange Tradition

Deshalb ist es keine rückwärtsgewandte Nostalgieveranstaltung, wenn die in der »Allianz für den freien Sonntag« zusammengeschlossenen Gewerkschaften und kirchlichen Beschäftigtenorganisationen an diesem Mittwoch den 1.700. Jahrestag des arbeitsfreien Sonntags begehen. Am 3. März 321 u. Z. erließ der römische Kaiser Konstantin ein Edikt: »Alle Richter und Einwohner der Städte, auch die Arbeiter aller Künste, sollen am ehrwürdigen Tag der Sonne ruhen.«²⁴ Für den Kaiser war das ein geschickter diplomatischer Schachzug, denn während er einerseits die Anhänger des Apollon zufriedenstellte, verstanden andererseits auch die christlichen Gemeinden jener Zeit das Edikt als Anerkennung ihres Glaubens und der biblischen Schöpfungsgeschichte, wonach Gott am siebten Tag »ruhte von allen seinen Werken, die Gott geschaffen und gemacht hatte«.²⁵

Mehr als anderthalb Jahrtausende später heißt es in einer von kirchlichen Verbänden herausgegebenen Broschüre aus Anlass des Jubiläums: »Der römische Kaiser Konstantin – dessen historisches Wirken insgesamt auch kritisch betrachtet werden sollte – begründete mit eben diesem Edikt ein herausragendes Kulturgut, das unser gesellschaftliches Leben bis in die Gegenwart prägt. Der arbeitsfreie Sonntag gewährt den Menschen bis heute Freiheit von Fremdbestimmung, schenkt ihnen gemeinsame Zeit für Familie und Freunde, gibt ihnen Raum für Erholung und eigene Interessen und bleibt nicht zuletzt der Tag der Religionsausübung und des Gottesdienstes.«²⁶

Das hielt im vergangenen November den Bundeswirtschaftsminister und »Christdemokraten« Peter Altmaier nicht davon ab, mehr verkaufsoffene Sonntage zu fordern, weil der Erhalt des Einzelhandels eine »nationale, ja auch eine patriotische Aufgabe« sei. Die Gewerkschaft Verdi wies das umgehend zurück. Der Minister solle »endlich zur Kenntnis nehmen, dass eine Nation und eine Gesellschaft aus Menschen besteht – auch solchen, die tagtäglich in den Geschäften arbeiten und die arbeitsfreien Sonntage verdienen«. Man finde es gut, dass Altmaier nach eigenem Bekunden nicht in einer Stadt leben möchte, in der es nur noch Geschäfte großer Ketten gibt. »Dann sollte er aber zur Kenntnis nehmen, dass die ständige Ausweitung der Ladenschlusszeiten in den vergangenen Jahrzehnten nur diesen großen Ketten geholfen hat, und auch von Sonntagsöffnungen profitieren in erster Linie die großen Konzerne, nicht die kleinen Läden. Wenn er den Verdrängungswettbewerb in den Innenstädten beenden will, sollte sich Minister Altmaier für allgemeinverbindliche Tarifverträge im Einzelhandel und verbindliche Regelungen für alle Unternehmen einsetzen.«²⁷ In diesem Sinne sollten wir uns den freien Sonntag nicht nehmen lassen. Heute mehr denn je gilt: »Am siebten Tag sollst du ruhen …«

Anmerkungen

1 Johann Wolfgang von Goethe: Faust. Der Tragödie erster Teil; in: Paul Wiegler (Hg.): Goethes Werke in Auswahl, Berlin 1949, Bd. 6, S. 149

2 Marx-Engels-Werke (MEW), Bd. 20, S. 446 f.

3 https://www.bibelwissenschaft.de/bibelstelle/Gen%201-2,4a/

4 https://bibeltext.com/exodus/23-12.htm

5 August Bebel: Die Sonntags-Arbeit. Auszug aus den Ergebnissen der Erhebungen über die Beschäftigung gewerblicher Arbeiter an Sonn- und Festtagen; nebst kritischen Bemerkungen, Band 1; Stuttgart 1888, S. 3

6 https://www.igmetall.de/politik-und-gesellschaft/hetze-an-wochentagen-stress-am-wochenende

7 MEW 23, S. 316

8 Jürgen Peters (Hg.): In freier Verhandlung. Göttingen 2003, S. 654; zit. nach Marxistische Blätter, Nr. 1/2018, S. 14

9 Zit. nach Marxistische Blätter, Nr. 1/2018, S. 14

10 Vgl. https://www.igmetall.de/tarif/tarifrunden/metall-und-elektro/waehle-jetzt-deine-arbeitszeit

11 https://www.bverwg.de/pm/2020/36

12 HDE: Verlässliche Sonntagsöffnungen, 13. November 2020; https://einzelhandel.de/index.php?option=com_attachments&task=download&id=10501

13 https://einzelhandel.de/index.php?option=com_content&view=article&id=12967

14 Beckmeyer gegen Gewerkschaften; in: Taz, 28.9.1989, S. 17

15 Mehrheit für Reform des Ladenschlussgesetzes steht auf Kippe; in: ­Handelsblatt, 13.3.2003

16 Handel sieht Sonntagsöffnung in Gefahr; Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.6.2006

17 Vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

18 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2009/12/rs20091201_1bvr285707.html

19 https://nrw.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++2f20cfd0-60bd-11eb-9760-001a4a160119

20 https://nrw.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++a6311bcc-2e75-11eb-a9fa-001a4a160129

21 Verdi: Ein Dutzend gute Gründe für den Sonntagsschutz; https://handel.verdi.de/themen/ladenschluss-freier-sonntag/++co++4fa5de30-28d7-11eb-8d8a-001a4a160100

22 Beckmeyer gegen Gewerkschaften; in: Taz, 28.9.1989

23 https://www.haingmbh.de/sonntagsarbeit/

24 Zit. nach Ökumenische Gottesdienstbausteine zum Jubiläumsjahr 2021; o. O. 2021, S. 4

25 1. Mose 2,3; zit. nach https://www.bibleserver.com/de/verse/1.Mose2%2C3

26 Ökumenische Gottesdienstbausteine zum Jubiläumsjahr 2021; o. O. 2021, S. 4

27 https://handel.verdi.de/themen/ladenschluss-freier-sonntag/++co++8abe1aa2-2ffb-11eb-80c9-001a4a160119

 

Verfasst zusammen mit Orhan Akman

Erschienen am 3. März 2021 in der Tageszeitung junge Welt